
62 % der 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten sind kontaktlos, was einem Betrag von 5,6 Milliarden Franken entspricht!
Sie arbeitslos sind
Während der Arbeitslosigkeit ist eine sorgfältige Verwaltung des Freizügigkeitsguthabens entscheidend, um finanzielle Stabilität zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden.
Sie sich in einer Berufspause befinden
Während eines Sabbatjahres ist eine vorausschauende Planung wichtig, um das Freizügigkeitsguthaben zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Sie Ihren Ruhestand planen wollen
Eine frühzeitige Ruhestandsplanung hilft, das Vermögen optimal zu verwalten und eine Bank mit besseren Renditen zu wählen.
Sie die Schweiz verlassen haben
Beim Ausscheiden aus einem Schweizer Unternehmen entsteht ein Freizügigkeitsguthaben, das unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt oder auf eine Bank mit besseren Konditionen übertragen werden kann.
Sie Eigenkapital benötigen
Fehlendes Eigenkapital für den Hauskauf? Möglicherweise besitzen Sie bereits Mittel, die für den Kauf, Bau, Renovierungen oder als Sicherheit für eine Hypothek genutzt werden können.
Sie geschieden sind
Bei einer Scheidung wird das Pensionskassenguthaben meist aufgeteilt, wobei der ausscheidende Ehepartner seinen Anteil auf ein Freizügigkeitskonto übertragen kann.
Sie Ihren Nachlass planen wollen
Eine frühzeitige Nachlassplanung sichert den Überblick über das Vermögen, erleichtert den Erben die Verwaltung und ermöglicht die Wahl einer Bank mit besseren Konditionen.
Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt haben
Bei nahtlosem Arbeitgeberwechsel wird Ihr Vermögen an die neue Pensionskasse überwiesen. Bei einer Beschäftigungspause kann ein Freizügigkeitsguthaben entstehen.
Wann ist der beste Zeitpunkt unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?
Der beste Zeitpunkt ist, wenn:
Sie arbeitslos sind
Während dieser Zeit entfällt der direkte Einkommensfluss, sodass jedes finanzielle Polster hilfreich sein kann, um laufende Kosten zu decken oder unvorhergesehene Ausgaben abzufangen. Die Arbeitslosigkeit ist oft eine Phase der Neuorientierung, in der finanzielle Sicherheit zusätzliche Freiheit schafft. Wer sein gesamtes Vorsorgeguthaben kennt und effektiv nutzt, kann fundiertere Entscheidungen über zukünftige berufliche Schritte, Weiterbildungen oder andere finanzielle Verpflichtungen treffen.
Sie sich in einer Berufspause befinden
Wenn Sie sich in einer Berufspause befinden: Wer ein Sabbatical einlegt, sich für eine längere Weiterbildung entscheidet oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht arbeitet, sollte sicherstellen, dass sein Freizügigkeitsguthaben gut verwaltet wird und nicht auf schlecht verzinsten Konten liegt. Es ist eine gute Gelegenheit, finanzielle Lücken zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Altersvorsorge zu optimieren. Wer frühzeitig seine Freizügigkeitsguthaben überprüft und strategisch verwaltet, kann später von einer stabileren finanziellen Zukunft profitieren.
Sie Ihren Ruhestand planen wollen
Wenn Sie Ihre Pensionierung planen: Eine frühzeitige finanzielle Organisation ist entscheidend für eine sorgenfreie Pensionierung ist. Viele Menschen haben über ihre Berufsjahre hinweg verschiedene Arbeitgeber gehabt und dabei möglicherweise Freizügigkeitskonten angesammelt, die sie aus den Augen verloren haben. Eine gezielte Suche nach diesen Geldern kann helfen, ungenutzte Mittel zu aktivieren und mittels unseren Freizügigkeitspartnern sinnvoll in die persönliche Pensionsplanung zu integrieren.
Sie die Schweiz verlassen haben
Wenn man die Schweiz verlassen hat: Wer die Schweiz verlässt und ins Ausland zieht, verliert die direkte Anbindung an die Pensionskasse des Arbeitgebers. In solchen Fällen werden die angesparten BVG-Guthaben automatisch auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, meistens bei der Auffangeinrichtung BVG. Viele Auswanderer wissen jedoch nicht, wo ihr Geld hinterlegt wurde, oder verlieren mit der Zeit den Überblick. Eine gezielte Suche hilft, diese Guthaben zu sichern und im Rahmen der Freizügigkeit strategisch zu investieren.
Sie Eigenkapital benötigen
Wenn man Eigenkapital benötigt: Oft sind Menschen sich nicht bewusst, dass sie über Freizügigkeitsguthaben verfügen, die ihnen helfen könnten, ihre finanziellen Ziele zu verwirklichen. Eine gezielte Suche nach diesen Geldern kann unnötige Kredite oder hohe Fremdfinanzierungskosten vermeiden. In der Schweiz erlaubt das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEF), dass Pensionskassenguthaben – und damit auch Freizügigkeitsguthaben – als Eigenmittel für den Kauf oder die Amortisation einer selbstbewohnten Immobilie eingesetzt werden können. Dies kann helfen, die geforderte Eigenkapitalquote von 20 % zu erfüllen oder die Hypothek zu reduzieren.
Sie geschieden sind
Wenn man geschieden ist: In der Schweiz müssen im Falle einer Scheidung die während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Falls ein Teil des Vorsorgekapitals auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wurde – zum Beispiel, wenn eine Person nicht mehr berufstätig ist oder noch keine neue Pensionskasse hat –, kann dieses Geld unbemerkt in der Auffangeinrichtung liegen. Eine gezielte Suche hilft, dieses Guthaben zu lokalisieren und sinnvoll zu verwalten.
Sie Ihren Nachlass planen wollen
Wenn man seinen Nachlass planen will: Viele Menschen haben über die Jahre hinweg verschiedene Arbeitsstellen gehabt und dabei Freizügigkeitskonten angehäuft, ohne sich dessen bewusst zu sein. Diese Gelder können in der Auffangeinrichtung liegen und werden im Todesfall nicht automatisch an die Erben ausbezahlt, wenn sie nicht aktiv geltend gemacht werden. Eine rechtzeitige Suche stellt sicher, dass dieses Vermögen nicht verloren geht und in die Erbregelung einfliesst.
Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt haben
Wenn man seinen Arbeitgeber wechselt: In dieser Übergangsphase werden oft Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, ohne dass Betroffene sich dessen bewusst sind. Ein entscheidender Grund für die Suche ist die Vermeidung von Kapitalverlusten durch niedrige Verzinsung. Die Auffangeinrichtung BVG bietet derzeit nur eine geringe Verzinsung von 0,4 %, während andere Freizügigkeitsstiftungen oder Banken oft attraktivere Zinssätze oder Anlagemöglichkeiten bieten.
Wann ist der beste Zeitpunkt, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen?
Der beste Zeitpunkt ist, wenn:

Ihr Geld gehört Ihnen – holen Sie es sich zurück!
Die Herausforderungen der Freizügigkeitsregelung in der Schweiz
20,4 % der Erwerbstätigen in der Schweiz haben innerhalb eines Jahres ihren Arbeitsplatz verlassen. Bei einer Erwerbsbevölkerung von etwa 5 Millionen Personen entspricht dies rund 1 Million Menschen, die jährlich ihren Arbeitgeber wechseln.
Im Jahr 2023 verliessen insgesamt 123'963 Personen die Schweiz.Diese Zahl umfasst sowohl ausländische Staatsangehörige als auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die stetig wachsende Auslandschweizer-Gemeinschaft unterstreicht die zunehmende Mobilität der Schweizer Bevölkerung.»
0.4%
In jährlicher Verzinsung bei der Auffangeinrichtung.
22.9 Milliarden
Verwaltet von der Auffangeinrichtung BVG.
1.4 Millionen
Freizügigkeitskonten in Total.
870'000
Dieser Freizügigkeitskonten sind kontaktlos.
Wie hätte sich Ihr Geld entwickelt?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie sich Ihre Investitionen entwickelt hätten, wenn Sie einem unserer renommierten Anlagepartner vertraut hätten? Wir zeigen Ihnen den direkten Vergleich!
Werfen Sie einen Blick auf die kumulierte Performance: Wie schneidet die gesetzliche Auffangeinrichtung im Vergleich zu drei unserer erstklassigen Investmentpartner im Bereich der Freizügigkeitsanlagen ab? Entdecken Sie das wahre Potenzial Ihres Kapitals.
Lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite.
.png)
Wie hätte sich Ihr Geld entwickelt?
Haben Sie sich jemals gefragt, wie Ihre Investitionen performt hätten, wenn Sie Ihr Geld von einem unserer renommierten Partner verwalten lassen hätten? Wir haben den direkten Vergleich für Sie!
Sehen Sie rechts, wie sich die Auffangeinrichtung im Vergleich zu drei unserer erstklassigen Anlagepartner geschlagen hat – und entdecken Sie, welches Potenzial Ihr Kapital wirklich hat.
Lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite!

Wie hätte sich Ihr Geld entwickelt?
Haben Sie sich jemals gefragt, wie Ihre Investitionen performt hätten, wenn Sie Ihr Geld von einem unserer renommierten Partner verwalten lassen hätten? Wir haben den direkten Vergleich für Sie!
Sehen Sie unten, wie sich die Bundesauffangeinrichtung im Vergleich zu drei unserer erstklassigen Anlagepartner geschlagen hat – und entdecken Sie, welches Potenzial Ihr Kapital wirklich hat.
Lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite!
.png)
Die Herausforderungen der Freizügigkeitsregelung in der Schweiz
20,4 % der Erwerbstätigen in der Schweiz haben innerhalb eines Jahres ihren Arbeitsplatz verlassen. Bei einer Erwerbsbevölkerung von etwa 5 Millionen Personen entspricht dies rund 1 Million Menschen, die jährlich ihren Arbeitgeber wechseln.
Im Jahr 2023 verliessen insgesamt 123'963 Personen die Schweiz. Diese Zahl umfasst sowohl ausländische Staatsangehörige als auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die stetig wachsende Auslandschweizer-Gemeinschaft unterstreicht die zunehmende Mobilität der Schweizer Bevölkerung.

Mit PensPool gewinnen Sie wertvolle Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.
Den gesamten Rückführungsprozess übernimmt PensPool für Sie – bequem, effizient und digital.
Schritt 1
Der Antrag kann online in weniger als fünf Minuten kostenlos eingereicht werden.
Schritt 2
Der Antragssteller wird umgehend benachrichtigt, sobald die Suche abgeschlossen wurde.
Schritt 3
Die Vermögensrückführung erfolgt einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause aus.
870'000
Dieser Freizügigkeitskonten sind kontaktlos.
0.4%
In jährlicher Verzinsung bei der Auffangeinrichtung.
1.4 Millionen
Freizügigkeitskonten in Total
22.9 Milliarden
Verwaltet von der Auffangeinrichtung BVG
Häufig gestellte Fragen
Gibt es noch Unklarheiten? Detaillierte Informationen finden Sie in unseren FAQ’s.
In folgenden Lebenssituationen wird Ihr Vorsorgeguthaben der zweiten Säule tangiert:
-
Arbeitgeberwechsel
-
Arbeitslosigkeit
-
Berufspause
-
Scheidung
-
Auswanderung
-
-
Wenn man seinen Arbeitgeber wechselt.
-
Wenn Sie arbeitslos sind.
-
Wenn Sie sich in einer Berufspause befinden.
-
Wenn Sie geschieden sind.
-
Wenn Sie die Schweiz verlassen haben.
-
Wenn Sie Ihre Pension planen.
-
Wenn Sie Eigenkapital benötigen.
-
Wenn Sie den Nachlass planen.»
-
Sobald Ihr Suchauftrag bestätigt ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sobald die Ergebnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend schriftlich
Die Auffangeinrichtung BVG ist eine staatlich beauftragte Institution, arbeitet aber unabhängig und unterliegt der Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Sie verwaltet ein erhebliches Vermögen und betreut Millionen von Freizügigkeitskonten in der Schweiz. Sie dient als Sicherheitsnetz für die berufliche Vorsorge (2. Säule). Sie übernimmt Pensionskassengelder von Personen, die keine eigene Vorsorgelösung haben oder deren Arbeitgeber keiner regulären Pensionskasse angeschlossen ist.
Nach 6 Monaten ohne Anschluss an eine neue Pensionskasse oder aktive Wahl einer Freizügigkeitseinrichtung geht das Geld automatisch in die Auffangeinrichtung BVG über. Um das Kapital besser zu verzinsen oder flexibel zu verwalten, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine eigene Freizügigkeitslösung zu wählen.
Die Auffangeinrichtung BVG verzinst Freizügigkeitsguthaben so niedrig, weil sie eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgt und jederzeit liquide Mittel bereithalten muss. Sie investiert primär in risikoarme Anlagen wie Staatsanleihen, die derzeit nur geringe Renditen abwerfen. Zudem ist sie nicht gewinnorientiert und unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die ihre Anlagestrategie einschränken. Ein weiterer Faktor sind die administrativen Kosten, da die Auffangeinrichtung auch kontaktlose Guthaben und zwangsangeschlossene Versicherte verwaltet. Wer eine höhere Rendite erzielen möchte, sollte prüfen, ob eine Übertragung auf eine private Freizügigkeitsstiftung oder Bank eine bessere Alternative darstellt.
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine staatlich beaufsichtigte Einrichtung, die bestimmte Schutzfunktionen innerhalb der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz übernimmt. Er stellt sicher, dass die Vorsorgeansprüche der Versicherten auch dann gedeckt sind, wenn eine Pensionskasse zahlungsunfähig wird oder kein Arbeitgeber vorhanden ist.
Wenn ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung über 10 Jahre nach Erreichen des AHV-Rentenalters (64 für Frauen, 65 für Männer) bestehen bleibt und der Kontoinhaber nicht auffindbar ist, wird das Vermögen an den Sicherheitsfonds BVG übertragen. Das bedeutet: Wer sein Guthaben nicht rechtzeitig beansprucht, verliert den direkten Zugriff darauf. Wenn Rentenansprüche oder Kapitalleistungen einer Pensionskasse über längere Zeit nicht geltend gemacht werden und keine Erben oder Begünstigten existieren, geht das Geld ebenfalls in den Sicherheitsfonds über.
Ja! Berechtigte Personen oder deren Erben können beim Sicherheitsfonds BVG einen Antrag auf Rückforderung stellen. Eine rechtzeitige Suche nach verschollenen Vorsorgegeldern, etwa über die Zentralstelle 2. Säule, kann helfen, solche Verluste zu vermeiden.
