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Häufig gestellte Fragen
Gibt es noch Unklarheiten? Detaillierte Informationen finden Sie in unseren FAQ’s.
In folgenden Lebenssituationen wird Ihr Vorsorgeguthaben der zweiten Säule tangiert:
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Arbeitgeberwechsel
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Arbeitslosigkeit
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Berufspause
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Scheidung
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Auswanderung
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Wenn man seinen Arbeitgeber wechselt.
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Wenn Sie arbeitslos sind.
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Wenn Sie sich in einer Berufspause befinden.
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Wenn Sie geschieden sind.
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Wenn Sie die Schweiz verlassen haben.
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Wenn Sie Ihre Pension planen.
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Wenn Sie Eigenkapital benötigen.
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Wenn Sie den Nachlass planen.»
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Sobald Ihr Suchauftrag bestätigt ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sobald die Ergebnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend schriftlich
Die Auffangeinrichtung BVG ist eine staatlich beauftragte Institution, arbeitet aber unabhängig und unterliegt der Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Sie verwaltet ein erhebliches Vermögen und betreut Millionen von Freizügigkeitskonten in der Schweiz. Sie dient als Sicherheitsnetz für die berufliche Vorsorge (2. Säule). Sie übernimmt Pensionskassengelder von Personen, die keine eigene Vorsorgelösung haben oder deren Arbeitgeber keiner regulären Pensionskasse angeschlossen ist.
Nach 6 Monaten ohne Anschluss an eine neue Pensionskasse oder aktive Wahl einer Freizügigkeitseinrichtung geht das Geld automatisch in die Auffangeinrichtung BVG über. Um das Kapital besser zu verzinsen oder flexibel zu verwalten, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine eigene Freizügigkeitslösung zu wählen.
Die Auffangeinrichtung BVG verzinst Freizügigkeitsguthaben so niedrig, weil sie eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie verfolgt und jederzeit liquide Mittel bereithalten muss. Sie investiert primär in risikoarme Anlagen wie Staatsanleihen, die derzeit nur geringe Renditen abwerfen. Zudem ist sie nicht gewinnorientiert und unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die ihre Anlagestrategie einschränken. Ein weiterer Faktor sind die administrativen Kosten, da die Auffangeinrichtung auch kontaktlose Guthaben und zwangsangeschlossene Versicherte verwaltet. Wer eine höhere Rendite erzielen möchte, sollte prüfen, ob eine Übertragung auf eine private Freizügigkeitsstiftung oder Bank eine bessere Alternative darstellt.
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine staatlich beaufsichtigte Einrichtung, die bestimmte Schutzfunktionen innerhalb der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz übernimmt. Er stellt sicher, dass die Vorsorgeansprüche der Versicherten auch dann gedeckt sind, wenn eine Pensionskasse zahlungsunfähig wird oder kein Arbeitgeber vorhanden ist.
Wenn ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung über 10 Jahre nach Erreichen des AHV-Rentenalters (64 für Frauen, 65 für Männer) bestehen bleibt und der Kontoinhaber nicht auffindbar ist, wird das Vermögen an den Sicherheitsfonds BVG übertragen. Das bedeutet: Wer sein Guthaben nicht rechtzeitig beansprucht, verliert den direkten Zugriff darauf. Wenn Rentenansprüche oder Kapitalleistungen einer Pensionskasse über längere Zeit nicht geltend gemacht werden und keine Erben oder Begünstigten existieren, geht das Geld ebenfalls in den Sicherheitsfonds über.
Ja! Berechtigte Personen oder deren Erben können beim Sicherheitsfonds BVG einen Antrag auf Rückforderung stellen. Eine rechtzeitige Suche nach verschollenen Vorsorgegeldern, etwa über die Zentralstelle 2. Säule, kann helfen, solche Verluste zu vermeiden.